Zweckbetrieb

Zur Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke betreibt die Stiftung einen Zweckbetrieb, der aus Spenden des Fördervereins und Erträgen des Stiftungskapitals gespeist wird. Dem Schatzmeister der Stiftung obliegt die Kassenführung des Zweckbetriebs, er berichtet dem Vorstand und dem Stiftungsrat.