Stifter werden

Jede Privatperson, oder Juristische Person kann Stifter werden.
Gutes tun und Steuern sparen.

Die Stiftung ist unter der Steuernummer 21/215/58130 vom Finanzamt Goslar mit Bescheid vom 23.10.2008 als gemeinnützige Einrichtung anerkannt.

Bankverbindung
Stiftung Schlägel und EisenSparkasse Essen
IBAN: DE20 36050105 0000 430 504
BIC: SPESDE3EXXX

Unter Zweck bitte „ZUSTIFTUNG“ angeben !

Gutes tun und Steuern sparen

Als Stiftender genießt man besondere Steuervorteile, die zum 1. Januar 2007 noch erweitert wurden:

  • Bis zu 20% des Einkommens können jährlich für gemeinnützige Zwecke gestiftet oder gespendet und steuerlich geltend gemacht werden.
  • Als zulässige Höchstgrenze einer einmaligen Zuwendung wurde 1Mio€ festgelegt, für Eheleute 2Mio€, die innerhalb von 10 Jahren abgeschrieben werden können.
  • über 1 Mio€ gilt ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag.
  • Unternehmen haben auch Spielräume für gemeinnütziges Handeln. Bis zu 0,4% der Summe von Umsätzen sowie Löhnen und Gehältern sind steuerlich absetzbar.
  • Außerdem können durch die übertragung oder Teilübertragung eines Nachlasses Erbschafts- und Schenkungssteuer vermieden werden. Die Stiftung muss 24 Monate nach dem Eintreten des Erbfalls oder der Schenkung erfolgt sein.

Stifter werden

“Großkonzerne betreiben eine eigenständige Akquisition ihrer künftigen Führungskräfte mit Förder- und Stipendienprogrammen. Mittelständische Unternehmen können das in der Regel nicht schultern und haben das Nachsehen. Unsere Stiftung bietet die Brücke über die künftige Absolventen und Mittelständler zueinander finden.”

Dr. Peter C. W. Stephan, Präsident