Der Präsident, der Vizepräsident, der Schatzmeister und sein Stellvertreter bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne von §§ 86, 26 BGB.
Er leitet die laufende Stiftungsarbeit, verwaltet das Vermögen, führt die Bücher und stellt den Jahresabschluss auf. Des Weiteren ist er für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und die Jahresrechnung des Zweckbetriebs verantwortlich. Er entscheidet über die Verwendung von Erträgen des Stiftungsvermögens.
Vorstand im Sinne des BGB