Gutes tun und Steuern sparen

Als Stiftender genießt man besondere Steuervorteile, die zum 1. Januar 2007 noch erweitert wurden:

  • Bis zu 20% des Einkommens können jährlich für gemeinnützige Zwecke gestiftet oder gespendet und steuerlich geltend gemacht werden.
  • Als zulässige Höchstgrenze einer einmaligen Zuwendung wurde 1Mio € festgelegt, die innerhalb von 10 Jahren abgeschrieben werden können.
  • über 1 Mio € gilt ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag.
  • Unternehmen haben auch Spielräume für gemeinnütziges Handeln. Bis zu 0,4% der Summe von Umsätzen sowie Löhnen und Gehältern sind steuerlich absetzbar.
  • Außerdem können durch die übertragung oder Teilübertragung eines Nachlasses Erbschafts- und Schenkungssteuer vermieden werden. Die Stiftung muss 24 Monate nach dem Eintreten des Erbfalls oder der Schenkung erfolgt sein.

Bankverbindung
Stiftung Schlägel und EisenSparkasse Essen
IBAN: DE20 36050105 0000 430 504
BIC: SPESDE3EXXX

Unter Zweck bitte „ZUSTIFTUNG“ angeben !